Scheinrechnungen ausgestellt?


Die Mitarbeiter zweier Baufirmen aus dem Landkreis Neumarkt sollen in den Korruptions-Skandal verwickelt sein
Symbolfoto: IG Bau
NEUMARKT. Die Geschäftsführer zweier Baufirmen aus dem Landkreis Neumarkt sind in einen Korruptions-Skandal beim Staatlichen Bauamt Nürnberg verwickelt.

Gegen die 54 und 32 Jahre alten Firmen-Verantwortlichen wurde Anklage erhoben. Beim Bauamt soll Schaden in Millionenhöhe entstanden sein. Ein ehemaliger Bauamts-Mitarbeiter sitzt in Untersuchungshaft.

Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke bestätigte am Montag gegenüber neumarktonline, daß sich auch die Verantwortlichen zweier Baufirmen aus dem Landkreis Neumarkt unter den Verdächtigen befinden. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen des Verdachts auf Korruptionsdelikte sowie gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gegen sieben Männer und eine Frau im Alter von 32 bis 63 Jahren Anklage erhoben.

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Staatlichen Bauamtes und ein Angestellter einer Baufirma aus Nürnberg sind verdächtig, im Jahr 2011 ein betrügerisches Abrechnungssystem aufgebaut zu haben: Die Baufirma erhielt regelmäßig Aufträge vom Staatlichen Bauamt. In die entsprechenden Rechnungen soll der Angestellte der Baufirma Positionen aufgenommen haben, die tatsächlich nicht erbracht worden waren. Der ehemalige Mitarbeiter des Staatlichen Bauamtes steht im Verdacht, diese Rechnungen zur Zahlung freigegeben zu haben, obwohl er wusste, dass sie überhöht waren.


Allein in den Jahren von 2017 bis 2021 soll das Staatliche Bauamt auf diese Weise um einen Betrag im mittleren siebenstelligen Bereich betrogen worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeschuldigten einen großen Teil dieser Gelder anschließend untereinander aufgeteilt haben. Dafür sollen sie die Verantwortlichen von zwei weiteren Firmen mit Sitz in Mittelfranken und im Landkreis Neumarkt eingeschaltet haben, die ihnen durch das Ausstellen von Scheinrechnungen halfen, den Zahlungsfluss zu verschleiern.

Einer dieser Gehilfen und der Geschäftsführer einer weiteren Firma aus dem Landkreis Neumarkt sind verdächtig, mit dem gleichen Modell ebenfalls überhöhte Rechnungen an das Staatliche Bauamt gestellt zu haben, wodurch ein weiterer Schaden im mittleren sechsstelligen Bereich entstanden sein soll.

Unabhängig von diesem betrügerischen Abrechnungssystem ist der ehemalige Mitarbeiter des Staatlichen Bauamts verdächtig, anderen Verantwortlichen der gleichen Nürnberger Baufirma angeboten zu haben, das Unternehmen gegen Zahlung von Schmiergeld bei der Zuteilung von Aufträgen zu bevorzugen. Es besteht der Verdacht, dass ihm seit 2017 nach und nach ein Betrag im unteren sechsstelligen Bereich in bar übergeben wurde.

Die Anklage richtet sich gegen insgesamt acht Angeschuldigte, nämlich den ehemaligen Mitarbeiter des Staatlichen Bauamts Nürnberg, den Angestellten der Baufirma, der die überteuerten Rechnungen gestellt haben soll, die beiden Gehilfen (einer aus dem Landkreis Neumarkt), die bei der Verschleierung des Zahlungsflusses geholfen haben sollen, den Inhaber der weiteren Firma aus dem Landkreis Neumarkt, der ebenfalls überhöhte Rechnungen gestellt haben soll, sowie drei Verantwortliche der Nürnberger Baufirma, die in die Schmiergeldzahlungen eingeschaltet gewesen sein sollen.

Die Ermittlungen waren in Gang gekommen, nachdem innerhalb des Staatlichen Bauamts Nürnberg im Zusammenhang mit Rechnungen der Nürnberger Baufirma Unstimmigkeiten aufgefallen waren. Damit konfrontiert entschieden die vier Mitarbeiter dieser Firma auf anwaltlichen Rat hin, sich gegenüber der Staatsanwaltschaft zu offenbaren. In dem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurde im März 2022 eine Vielzahl von Wohn- und Geschäftsräumen durchsucht. Der ehemalige Mitarbeiter des Staatlichen Bauamts befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Im Laufe des Ermittlungsverfahrens hat dieser Angeschuldigte die Vorwürfe nur teilweise eingeräumt. Eine Angeschuldigte hat von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Die übrigen sechs Angeschuldigten haben die ihnen zur Last gelegten Taten eingeräumt.

Eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die 75 Seiten umfassende Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Anklagebehörde hat für den Tatnachweis unter anderem 21 Zeugen und eine Vielzahl von Urkunden benannt.
23.01.23
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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