Staatsanwalt legt Rechtsmittel ein

NEUMARKT. Der Freispruch für Oberbürgermeister Thomas Thumann ist noch nicht das Ende des Verfahrens: die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein.

neumarktonline hat über den Freispruch ausführlich berichtet.

Doch nun hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg eingelegt, bestätigte am Mittwoch eine Gerichtssprecherin gegenüber neumarktonline.


Dem Neumarkter Oberbürgermeister war Haushalts-Untreue vorgeworfen worden, weil er zwei Rathaus-Mitarbeitern Höherstufungen genehmigt hatte, die so zur damaligen Zeit unrechtmäßig gewesen sein sollen. Das Amtsgericht hatte eine von der Staatsanwaltschaft beantragte Verfahrenserföffnung anfangs abgelehnt, wurde dann aber durch eine Entscheidung des Landgerichts dazu gezwungen.

In der lezten Woche sprach das Amtsgericht dann Thumann frei, weil es Zweifel am Vorsatz und auch an der Höhe des angeblichen Schadens hatte.

Nach dieser zweiten Schlappe hat die Staatsanwaltschaft nun Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Damit wird gewöhnlich eine Berufung angestrebt. Möglich ist allerdings auch eine Revision; dabei würde das Urteil vom Bayerischen Obersten Landesgericht nur auf Rechtsfehler hin untersucht.
26.07.23
neumarktonline: Staatsanwalt legt Rechtsmittel ein
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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