Doch noch ein Masken-Prozeß


Bei der Masken-Affäre im Landkreis Neumarkt kommt es nun wohl doch zu einem Betrugs-Prozeß
Foto: Pixabay (Symbolbild)
NEUMARKT. Die beiden Geschäftsleute aus dem Landkreis, die wegen des Handels mit Corona-Masken in U-Haft saßen, kommen wohl doch noch vor Gericht.

Der Fall hatte in Neumarkt großes Aufsehen erregt, weil einer der beiden Beschuldigten ein Lokalpolitiker und dritter Bürgermeister im Landkreis war. Der 31jährige Mann und sein 33 Jahre alter Geschäftspartner mußten lange Zeit in Untersuchungs-Haft (wir berichteten vielfach).

Im Juni letzten Jahres schien es so, als würde es keinen Prozeß gegen die beiden Männer geben: die 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens weitgehend abgelehnt.

Doch damit wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht abfinden: sie legte sofort gegen die Nichteröffnungsentscheidung des Landgerichts Beschwerde ein. Dieses Rechtsmittel war zum großen Teil erfolgreich. Das Oberlandesgericht Nürnberg als Beschwerdegericht hat nun das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth weitgehend zugelassen. Hinsichtlich des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Urkundenfälschung bestätigte es aber die ablehnende Entscheidung des Landgerichts.


Die Angeklagten sollen während der Corona-Pandemie Mund-Nasen-Schutzmasken chinesischer Herstellung zum medizinischen Gebrauch an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, an Apotheken und Unternehmen verkauft haben, die nicht der vereinbarten Qualität entsprachen.

Nach Auffassung des Strafsenats liefert das Ermittlungsergebnis zahlreiche Indizien, dass den Angeklagten die Qualität der aus China bezogenen Masken gleichgültig war. Auch wenn ein Teil der an die verschiedenen Abnehmer veräußerten Schutzmasken tatsächlich die vereinbarte Qualität aufwies und es verschiedene Berechnungen der Fehlerquote sowie unterschiedliche Bewertungen der Schadenshöhe gibt sieht der Strafsenat in Gesamtwürdigung des Akteninhaltes einen „hinreichenden Tatverdacht gegen die Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Betruges und versuchten Betruges“.

Die Akten werden nun an das Landgericht Nürnberg-Fürth zurückgegeben, das im Rahmen der Hauptverhandlung aufzuklären hat, ob sich die Taten, so wie angeklagt, zugetragen und sich die Angeklagten strafbar gemacht haben. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
05.02.24
neumarktonline:  Doch noch ein Masken-Prozeß
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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