Masken-Prozeß: nur Geldstrafe

NEUMARKT. Im Prozeß gegen zwei Neumarkter Geschäftsleute wegen Geschäften mit Corona-Masken gab es überraschend die Urteile.

Eigentlich waren die Schuldsprüche erst am 30. Januar geplant.

Einer der beiden Angeklagten wurde freigesprochen, der andere - ein Kommunalpolitiker im Landkreis Neumarkt - erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro.

Den 34 und 36 Jahre alten Männern war vorgeworfen worden, in betrügerischer Absicht Geschäfte in Millionenhöhe mit Corona-Masken durchgeführt zu haben. Bei dem Prozeß sagte sogar Wirtschaftsminister Aiwanger - ein Parteifreund des Neumarkter Politikers - als Zeuge aus (wir berichteten vielfach).


Von den Betrugs-Vorwürfen in Millionenhöhe blieb am Ende nicht mehr viel übrig: die Staatsanwaltschaft selbst sprach am Ende nur mehr von rund 18.000 Euro, ließ aber auch diesen Vorwurf aus Mangel an Beweisen fallen.

Der Neumarkter Lokalpolitiker erhielt eine Gelstrafe wegen Urkundenfälschung: er hat einen Stempel und die Unterschrift eines EU-Bevollmächtigten gefälscht.
17.01.25
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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