„Belehrung“ online möglich

NEUMARKT. Die für viele Berufe notwendige „Lebensmittelbelehrung“ ist jetzt auch online am Neumarkter Gesundheitsamt verfügbar.

Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, bedürfen einer entsprechenden Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz . Diese Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor der Aufnahme der Tätigkeit stattfinden.


Die Erstbelehrung können Bürger des Landkreises ab 11.März nun auch im Rahmen eines Online-Verfahrens durchführen. Es stehen dabei mehrere Sprachen zur Auswahl; der Zeitaufwand beträgt rund 25 Minuten.

Mitarbeiter des Gesundheitsamts stehen für Fragen zum Beispiel unter Telefon 09181/4701512 zur Verfügung.
10.03.25
neumarktonline: „Belehrung“ online möglich
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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