Urteil nicht akzeptiert

NEUMARKT. Der 44jährige Syrer, der in Parsberg seinen Cousin erstochen hat, will sein Urteil zu lebenslanger Haft nicht akzeptieren.

Er legte Revision ein, so dass das vor einer Woche verkündete Urteil (wir berichteten) noch nicht rechtskräftig ist.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen Cousin und ehemaligen Schwager auf einem Kulturfest in Parsberg überraschend angegriffen und gezielt mit einem Stich ins Herz getötet hat. Der Angeklagte wollte nach Überzeugung des Gerichts auf diese Weise die Familienehre wiederherstellen.


Die Schwester des Angeklagten war vor rund 20 Jahren, als die Familien noch in Syrien lebten, mit dem Cousin verheiratet und ist dort in jungen Jahren mit mehreren Messerstichen getötet worden. Der Cousin ist in Syrien deswegen zu einer Haftstrafe verurteilt worden, hatte die Tat aber immer bestritten.

Die fünfte Strafkammer des landgerichts Nürnberg-Fürth hatte am Donnerstag letzter Woche in dem Urteil auch noch eine strafverschärfende „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt.
19.02.26
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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