"Keine Wahlfälschung"

NEUMARKT. Der CSU-Politiker Marco Härteis darf Marktrat in Postbauer-Heng bleiben. Er wurde vom Vorwurf der Wahlfälschung freigesprochen.

Das Nürnberger Berufungsgericht kassierte damit ein Urteil des Neumarkter Amtsgerichts, das Härteis zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt hatte (wir berichteten mehrfach). Ihm war vorgeworfen worden, er hätte gar nicht für den Marktrat in Postbauer-Heng kandidieren dürfen, da er hautpsächlich in der Stadt Neumarkt wohnte. Dieser Ansicht war am Freitag auch noch der Staatstanwalt.

Das Gericht sprach den Angeklagten allerdings frei. Es könne ihm nicht widerlegt werden, daß er damals seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich in Postbauer hatte, erklärte das Gericht. Vor allem die Aussage der Ehefrau hatte offenbar zu dieser Einschätzung geführt. Sie hatte vor Gericht erklärt, erst nach der Wahl und der Geburt ihres gemeinsamen Kindes habe sich ihr Wohnort eher nach Neumarkt verlagert.

Mit dem Urteilsspruch bleibt - vorerst - auch die Zusammensetzung des Marktrates in Postbauer-Heng unverändert. Im Falle einer Verurteilung hätte der CSU-Politiker sein Amt abgeben müssen. Damit hätte die CSU ihre absolute Mehrheit verloren, weil der freie Platz von den Grünen besetzt worden wäre.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann den Gerichtsspruch anfechten.
18.03.10
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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