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Leserbriefe

„Lästige Gemeindeordnung“

Zur Haushaltsrede des Oberbürgermeisters, neumarktonline vom 18.3.2021

Erstaunlich, wie wenig bei vielen Bürgermeistern und Gemeinde-/ Stadträten der Artikel 30 der Bayerischen Gemeindeordnung bekannt zu sein scheint. Hier geht es um Rechtsstellung und Aufgaben des Gemeinderats. Absatz 3 lautet: „Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.“

Vielleicht glaubt OB Thomas Thumann, das gelte nicht für die Stadt Neumarkt, weil es ja nicht „Stadtrat“ heißt? Nur so kann ich mir die Vorwürfe erklären, die er denjenigen Stadträtinnen und Stadträten macht, die ihrer gesetzlichen Aufgabe nachkommen.

Im Absatz 1 dieses Artikels steht übrigens: „Der Gemeinde-/[Stadt]rat ist die Vertretung der Gemeindebürger.“ Wenn also gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Stadtbürger nicht nachfragen und die Verwaltung nicht kontrollieren, dann müsste man sich Gedanken machen, ob diese ihrer in der Verfassung festgelegten Aufgabe pflichtgemäß nachkommen. Misstrauen sollte dann angebracht sein, wenn ein Gemeindeparlament die Beschlussvorlagen der Verwaltung einfach durchwinkt.

Aktueller Anlass für die notwendige Überwachung ist u.a. die Umgestaltung des Stadtparks, weil hier offenbar die Beschlüsse des Stadtrats nicht in der Verwaltung angekommen sind. Der Leiter des Umweltamts schwärmt ja nach wie vor in der Öffentlichkeit von bunten Klohäuschen auf der Schanze und Grillplätzen im Wald, obwohl diese längst nicht mehr in der Planung sein dürften.

Aber es wäre halt alles viel einfacher und bequemer, wenn es diese lästige Gemeindeordnung nicht gäbe, nicht wahr, Herr Oberbürgermeister?

Sigrid Schindler, 21.3.2021

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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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